FSJ von A-Z

  • Alter

    Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, mindestens 16 Jahre alt sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Anfangszeit

    In der Regel startet das FSJ am 1. August oder 1. September eines jeden Jahres. Ein Zwischeneinstieg ist aber jederzeit möglich. Je früher die Bewerbung jedoch bei uns eintrifft, desto besser sind die Chancen auf Vermittlung in den gewünschten Bereich.

  • Bürgergeld

    Bürgergeld-Empfänger*innen können grundsätzlich am FSJ teilnehmen. Während eines FSJs sind Bürgergeld-Bezieher*innen nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 200 EUR wird das Entgelt auf das Bürgergeld angerechnet.

  • Arbeitszeit

    Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend- oder Spätdienste.

  • Ausbildungsplatz

    Das FSJ gilt nicht als Ausbildung. Der Dienst kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

  • Bewerbung

    Da das FSJ und der BFD in der Regel zum 1. September beginnen, sollten die Bewerbungsunterlagen frühestmöglich eingehen. Eine Bewerbung sollte Anschreiben, Lebenslauf und den Anmeldebogen beinhalten. 

    Hier direkt bewerben.

  • Dauer

    Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate und höchstens 18 Monate.

  • Einsatzstellen

    Der DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. vermittelt je nach Interesse in unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Senior*innenbereiche, Ambulante Pflegedienste, Hospizarbeit, Ambulante soziale Dienste, Krankenhaus, Behindertenhilfe, Kinder-, Schüler*innen- und Jugendbereich, Blutspendedienst, Jugendrotkreuz.

  • Fahrtkosten

    Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

  • Fachhochschulreife

    Manche Bundesländer, wie beispielsweise Berlin, erkennen das 12-monatige FSJ als Fachhochschulreife an.

  • Kindergeld

    Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

  • Pädagogische Begleitung & Seminare

    Den Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter*innen der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helferinnen und Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare werden durch uns als Träger organisiert und gestaltet und finden, bis auf das Abschlusseminar, in Berlin (ohne Übernachtung) statt. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.

    Folgende Inhalte werden angeboten

    • Praxisreflexion 
    • berufliche Orientierung 
    • Exkursionen 
    • fachspezifische Themen 
    • Einführung in die FSJ-Bereiche 
    • Sozial- und gesellschaftspolitische Themen 
    • kreative Angebote, Kommunikationstraining / Präsentationen 
    • Sport / Körperarbeiten

    Die Seminarthemen werden von den Teilnehmern*innen mitgestaltet. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche und interkulturelle Kompetenzen. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die individuellen Praxiserfahrungen auszutauschen.

  • Praktikum

    Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. In Krankenhäusern kann das FSJ unter bestimmten Voraussetzungen auch als Pflegepraktikum für das Medizinstudium angerechnet werden.

  • Sozialversicherung

    Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.

  • Studienplatz

    Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.

  • Taschengeld

    Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von ca. 400€. Die endgültige Höhe des Taschengeldes erfahrt in eurem Vertragsgespräch.

  • Urlaub

    Während des Freiwilligendienstes besteht bei Volljährigen ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen, bei Minderjährigen von 30 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • Zeugnis

    Die Einsatzstelle stellt gemeinsam mit dem Team Freiwilligendienste jedem Freiwilligen auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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Erfahrungen

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Freiwilligendienste

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