So erreichst Du uns!
Telefon: 030 600 300 700
E-Mail: fsj@drk-berlin.de
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi.: 13:00 – 15:00 Uhr
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Die Beantragung des Visums muss frühzeitig erfolgen, mindestens mit 2 bis 3 Monaten Vorlaufzeit vor dem geplanten Beginn des Freiwilligendienstes. Es kann dennoch dazu kommen, dass der Starttermin des Freiwilligendienstes nach hinten verschoben werden muss, da die Behörden unterschiedlich schnell die Beantragung des Visums bearbeiten.
Wir bieten zum jetzigen Zeitpunkt keine Incoming Freiwilligendienste an. Solltest du momentan nur über einen nicht europäischen Aufenthaltstitel verfügen sowie keine Wohnmöglichkeit in Berlin oder Umgebung haben, können wir dich leider nicht vermitteln.
Nach der Einreichung der Bewerbung, der Vermittlung der entsprechenden Einsatzstelle und dem persönlichen Vorstellungsgespräch können die Bewerber*innen ihr Visum in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde hier in Deutschland beantragen. Diese muss rechtzeitig kontaktiert werden, denn die Beantragung des neuen Visums hat vor Ablauf des vorherigen Visums (das oft an den benannten Zweck "Au Pair" gebunden ist) zu erfolgen.
Vom/von der Bewerber*in zu klären ist unbedingt die Frage der Unterkunft, z.B. wenn diese*r als Au-Pair nicht mehr in der Gastfamilie wohnen kann. Wir können keine Unterkunft stellen.
Ein wichtiges Kriterium bei der Beantragung des Visums ist die finanzielle Absicherung der/des Freiwilligen. Diese muss sicher gestellt sein, andernfalls wird kein Visum erteilt. Das beim Freiwilligendienst ausgezahlte monatliche Taschengeld ist hierfür nur ausreichend, wenn eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung steht. Diese kann vom DRK und den Einsatzstellen in der Regel nicht gestellt werden.
Von allen visumspflichtigen Freiwilligen benötigt die Ausländerbehörde sowie das DRK eine formlose schriftliche Wohnbestätigung, aus der die Adresse und die Art der Unterkunft sowie ggf. die Kosten hervorgehen