FSJ von A-Z

Alter

Das FSJ eignet sich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, mindestens 16 Jahre alt sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Anfangszeit

In der Regel startet das FSJ am 1. August oder 1. September eines jeden Jahres. Ein Zwischeneinstieg ist aber jederzeit möglich. Je früher die Bewerbung jedoch bei uns eintrifft, desto besser sind die Chancen auf Vermittlung in den gewünschten Bereich.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzstellen erfordern Wochenend- oder Spätdienste.

Ausbildungsplatz

Das FSJ gilt nicht als Ausbildung. Der Dienst kann aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie auch als Vorpraktikum anerkannt und bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt.

Arbeitslosengeld II

ALG II-Empfänger können grundsätzlich am FSJ teilnehmen. Während eines FSJs sind ALG II-Bezieher nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen Selbstbehalt von 200 EUR wird das Entgelt auf ALG II angerechnet.

Dauer

Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate und höchstens 18 Monate.

Einsatzstellen

Der DRK Landesverband Berliner Rotes Kreuz e.V. vermittelt je nach Interesse in unterschiedliche Einsatzstellen wie beispielsweise: Seniorenbereiche, Ambulante Pflegedienste, Hospizarbeit, Ambulante soziale Dienste, Krankenhaus, Behindertenhilfe, Kinder-, Schüler- und Jugendbereich, Blutspendedienst, Jugendrotkreuz, Krankentransport.

Fahrtkosten

Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich!

Fachhochschulreife

Manche Bundesländer, wie beispielsweise Berlin, erkennen das 12-monatige FSJ als Fachhochschulreife an.

Kindergeld

Während des FSJ bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.

Pädagogische Begleitung & Seminare

Den Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das DRK berät seine Helferinnen und Helfer in allen Belangen rund um die Arbeit. Die Freiwilligendienste werden von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Die Seminare werden durch uns als Träger organisiert und gestaltet und finden in Berlin (ohne Übernachtung) statt. Die Seminare gelten als Arbeitszeit.

Folgende Inhalte werden angeboten

  • Praxisreflexion 
  • berufliche Orientierung 
  • Exkursionen 
  • fachspezifische Themen 
  • Einführung in die FSJ-Bereiche 
  • Sozial- und gesellschaftspolitische Themen 
  • kreative Angebote, Kommunikationstraining / Präsentationen 
  • Sport / Körperarbeiten

Die Seminarthemen werden von den Teilnehmern/-innen mitgestaltet.

Die Seminare vermitteln soziale, persönliche und interkulturelle Kompetenzen. Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die individuellen Praxiserfahrungen auszutauschen.

Praktikum

Das FSJ wird auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. In Krankenhäusern kann das FSJ unter bestimmten Voraussetzungen auch als Pflegepraktikum für das Medizinstudium angerechnet werden.

Sozialversicherung

Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.

Studienplatz

Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ zugewiesen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.

Taschengeld

Freiwillige erhalten zum Unterkunfts- und Verpflegungsgeld einen monatlichen Taschengeldzuschlag.

Urlaub

Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch. In allen Fällen gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen; für Jugendliche die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Zeugnis

Die Einsatzstelle stellt gemeinsam mit dem Team Freiwilligendienste jedem Freiwilligen auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten und erhöht damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 
DRK Landesverband
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